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Wahrnehmung berechtigter Interessen

См. также в других словарях:

  • Wahrnehmung berechtigter Interessen — ist Strafausschließungsgrund nicht nur, wenn eigne Interessen des einer Beleidigung Beschuldigten (s. Beleidigung), sondern auch dann, wenn solche ihm aus gewissen (Freundschafts , Amts , Berufs oder ähnlichen) Rücksichten nahestehender Personen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wahrnehmung berechtigter Interessen — Die Wahrnehmung berechtigter Interessen ist ein Rechtfertigungsgrund des deutschen Strafrechts. Gesetzlich in § 193 StGB geregelt, betrifft er den Tatbestand der Beleidigung und reglementiert, dass ein strafbare Beleidigung dann nicht vorliegt,… …   Deutsch Wikipedia

  • Wahrnehmung berechtigter Interessen — Wahrnehmung berechtigter Interẹssen,   Beleidigung …   Universal-Lexikon

  • Berechtigte Interessen — Berechtigte Interessen, s. Wahrnehmung berechtigter Interessen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Berechtigtes Interesse — beschreibt eine besondere subjektive Eigenschaft einer Person in verschiedenen Gebieten des deutschen Rechts. Oft werden Ausnahmen zu Verboten an ein berechtigtes Interesse geknüpft. So kann zum Beispiel eine Einsicht in das Grundbuch nach… …   Deutsch Wikipedia

  • Injurie — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… …   Deutsch Wikipedia

  • Schmähung — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… …   Deutsch Wikipedia

  • Üble Nachrede — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… …   Deutsch Wikipedia

  • Videoüberwachung — Kameraüberwachung * * * Vi|deo|über|wa|chung 〈[vi: ] f. 20〉 Überwachung (bes. von Räumlichkeiten) mittels einer od. mehrerer Videokameras * * * Vi|deo|über|wa|chung, die: Überwachung von Räumen, Hauseingängen o. Ä. mittels Videogeräten. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Beleidigung — Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss oder Nichtachtung einer anderen Person. Unabhängig der strafrechtlichen Relevanz wird die Beleidigung vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschimpfung — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

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